Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025
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Wer mit Tieren unterwegs ist oder den Kauf bzw. Verkauf eines Tieres plant, muss in Tschechien eine Reihe von Bestimmungen beachten. Ob Hund, Katze, Pferd oder Nutztier, für jede Tierart gelten eigene Vorgaben zu Transport, Registrierung und Dokumentation. Gleichzeitig stellt sich für viele Tierhalter die Frage, wie sie ihre Vierbeiner sicher und stressfrei durch Tschechien bewegen können, sei es im Rahmen eines Urlaubs, eines Umzugs oder beim Transport zu einem neuen Besitzer.
Damit Tierwohl, Rechtssicherheit und eine reibungslose Reise gewährleistet sind, ist es wichtig, sich vorab über die tschechischen Vorschriften zu informieren. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Reisedokumente, Impfvorgaben, Transportanforderungen sowie mögliche Meldepflichten und Einschränkungen. Eine gute Vorbereitung sorgt nicht nur für entspannte Abläufe, sondern schützt auch vor unangenehmen Überraschunge auf der Straße oder an der Grenze.
Tschechien folgt dabei den EU-weit geltenden Regeln für das Reisen mit Heimtieren, ergänzt durch nationale Anforderungen etwa bei der Registrierung von Hunden, bei Tierschutzkontrollen sowie beim Kauf und Verkauf von Tieren. Wer diese Vorgaben kennt, kann seine Reise sicher planen und gleichzeitig sicherstellen, dass Transport und Haltung den geltenden Tierschutzstandards entsprechen.
Einreise mit Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen…)
Die wichtigsten Dokumente und Bestimmungen
Für die Einreise nach Tschechien gelten im Wesentlichen die EU-Standardregeln für Heimtiere. Das Tier muss eindeutig per Mikrochip gekennzeichnet sein (ein altes Tattoo wird nur anerkannt, wenn es vor dem Chip-Stichtag korrekt eingetragen wurde). Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Die Erstimpfung darf frühestens mit 12 Wochen erfolgen und gilt erst 21 Tage nach der Grundimmunisierung als reisefähig. Mitgeführt werden muss ein EU-Heimtierausweis, in dem Chipnummer, Halterdaten und Impfungen dokumentiert sind. Diese Vorgaben werden von den tschechischen Behörden genauso angewendet.
Regeln während des Aufenthalts
- Badeseen: Insbesondere in der Badesaison sind Hunde oft in stark frequentierten Gebieten nur zu bestimmten Zeiten oder in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Achten Sie daher auf die lokalen Regeln.
- Maulkorb- oder Leinenpflicht und Kotbeutel: Oft besteht in vielen Städten eine Leinenpflicht. In der Natur können Hunde grundlegend frei laufen, müssen aber unter Kontrolle sein und dürfen keine aggressiven Verhaltensweisen aufweisen. Eine Maulkorbpflicht ist selten vorgeschrieben, aber in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, besonders in Prag (Bus, Bahn, Tram, U-Bahn).
- Verkehrssicherheit: Während der Fahrt sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Tier mit einer speziellen Reisebox oder einem Sicherheitsgurt zu sichern.
- Unterkunft: Sie sollten sich vor Reiseantritt informieren, welche Unterkünfte Tiere erlauben und ob es damit zusammenhängende Einschränkungen oder Zusatzkosten gibt.
Einreise mit Pferden
Die wichtigsten Dokumente und Bestimmungen
- Equidenpass: Für jedes Pferd ist ein gültiger Pferdepass (Equidenpass) verpflichtend. Das Tier muss eindeutig per Mikrochip identifizierbar sein.
- Gesundheitsdokumente: Für private Reisen innerhalb der EU, also auch nach Tschechien, ist in der Regel keine zusätzliche amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Veranstalter von Turnieren oder Zuchtveranstaltungen können jedoch eigene Gesundheitsnachweise verlangen.
- Impfungen: Eine Tollwutimpfung ist für die Einreise nach Tschechien nicht vorgeschrieben. Viele Sport- und Freizeitveranstaltungen setzen jedoch eine gültige Influenza-Impfung (Equine Influenza) voraus.
- Transport: Der Transport muss den EU-Tierschutztransportbestimmungen entsprechen. Für private, nicht-gewerbliche Fahrten ist keine zusätzliche schriftliche Erklärung notwendig. Für gewerbliche Transporte gelten weitergehende Dokumentations- und Genehmigungspflichten.
- Vorbereitung: Informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde oder beim tschechischen Veranstalter, ob für Ihren Zweck (z. B. Turniere, längerfristiger Aufenthalt) besondere Anforderungen, Impfungen oder Gesundheitsnachweise erforderlich sind.
Vignette für den (Pferde-)Anhänger?
Es besteht kein Unterschied, ob Sie mit oder ohne Anhänger anreisen. Sie benötigen lediglich eine Vignette für Ihren Pkw. Allerdings darf Ihr Zugfahrzeug nicht schwerer als 3,5 t zGG sein, sonst entfällt die Vignettenpflicht und Sie müssen eine streckenbezogene Maut entrichten. Weitere Informationen zu den LINK Fahrzeugklassen finden Sie in unserem Ratgeber.
Aufenthalt mit Pferd
Tschechien ist ein sehr reitfreundliches Reiseland. Viele Regionen, etwa Südböhmen, Šumava/Böhmerwald, das Elbsandsteingebirge oder die Beskiden, bieten lange Wald- und Feldwege, wenig Verkehr und zahlreiche Reitställe. Die touristische Infrastruktur ist gut, es gibt geführte Wanderritte ebenso wie entspannte Tagesritte, vor allem zwischen Frühling und Herbst. Wer mit eigenem Pferd anreist, sollte vorab Stallbedingungen und die nötigen Gesundheits-/Transportdokumente checken, damit vor Ort alles reibungslos läuft.
Maut
Durch die Vignettenpflicht werden Mautgebühren erhoben, die nicht anhand von Kilometern bemessen werden, sondern einem Pauschalbetrag entsprechen und je nach Reisedauer variieren. Demnach erwerben Sie eine digitale Vignette vor Ihrer Reise und wählen zwischen den verschiedenen Laufzeiten. Je nach Fahrzeugklassen Fahrzeugklasse kann sich der Preis für eine Vignette unterscheiden. Die Fahrzeugklassen in Tschechien werden anhand des Kraftstoffes der Fahrzeuge unterschieden.
Mit dem Erwerb der Vignette tätigen Sie einen einmaligen Kauf, durch den Sie alle mautpflichtigen Strecken (ausgenommen Sondermautstrecken) befahren können. Die Vignettenpflicht gilt in Tschechien für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG. Es gibt jedoch Ausnahmen. Motorräder benötigen in Tschechien keine Vignette, d. h. Sie müssen für das Befahren des Straßennetzwerks in Tschechien keine Vignette erwerben.
Die streckenbezogene Maut gilt in Tschechien für Fahrzeuge über 3,5 t zGG (LKWs, Busse, Wohnmobile). Die streckenbezogene Maut ist im Gegensatz zur Vignettenpflicht kein Pauschalbetrag, sondern unterscheidet sich anhand der Straßenkategorie, Streckenlänge (Anzahl der Kilometer), Kfz-Kategorie (Gewichtsklasse und Achsenanzahl), CO2-Emissionsklasse sowie der Tageszeit (22-5 Uhr teilweise höhere Preise). Demnach kann die Höhe der Mautgebühr sehr stark variieren. Erhoben wird die streckenbezogene Maut mit Hilfe eines Transponders (Sendegerät).
In Tschechien existieren keine Sondermautstrecken. Weitere Informationen zur Maut können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.
Tiere kaufen in Tschechien
Wer in Tschechien ein Tier kaufen möchte, sollte sich über die geltenden Tierschutz- und Gesundheitsvorschriften informieren. Obwohl Tschechien als EU-Mitglied dieselben Grundregeln wie andere EU-Länder anwendet, gibt es einige wichtige Hinweise, um seriöse Anbieter zu erkennen und Probleme beim späteren Grenzübertritt zu vermeiden.
Wichtige Dokumente und Gesundheitsanforderungen
- Microchip: Hunde müssen in Tschechien verpflichtend gechippt sein. Der Chip muss mit den Gesundheitsunterlagen verknüpft sein.
- Gesundheitspapiere: Käufer sollten sich den Impfstatus (insbesondere die Tollwutimpfung) sow ie das Gesundheitsbuch zeigen lassen. Für Reisen ins EU-Ausland ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.
- Mindestalter: Welpen dürfen nicht vor 8 Wochen abgegeben werden. Seriöse Anbieter warten häufig bis 10–12 Wochen.
- Herkunftsnachweise: Beim Kauf sollte das Muttertier gezeigt werden können, ebenso wie Informationen zur Herkunft und Aufzucht.
Besondere Hinweise
- Rassespezifische Regeln: Einige Städte, insbesondere Prag, können für bestimmte Rassen zusätzliche Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht erlassen.
- EU-Reisen: Für die spätere Ausreise aus Tschechien sind ein Microchip, eine gültige Tollwutimpfung und ein EU-Heimtierausweis zwingend erforderlich.
- Vorsicht bei unseriösen Angeboten: Käufer sollten von Angeboten Abstand nehmen, bei denen Herkunft, Alter oder Gesundheitszustand unklar sind.
Tiere verkaufen in Tschechien
Auch beim Verkauf oder der Abgabe eines Tieres müssen in Tschechien bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Diese sollen gewährleisten, dass Tiere gesund, korrekt identifiziert und artgerecht gehalten werden.
Pflichten für Verkäufer
- Microchip und Registrierung: Hunde müssen gechippt und in einem offiziellen Register eingetragen sein. Dies erfolgt in der Regel durch einen Tierarzt.
- Gesundheitszustand: Tiere dürfen nur in einem guten, transportfähigen Gesundheitszustand abgegeben werden.
- Mindestalter: Eine Abgabe vor 8 Wochen ist gesetzlich nicht erlaubt.
- Dokumente: Impfnachweise, Gesundheitsbuch und falls vorhanden EU-Heimtierausweis müssen korrekt ausgefüllt sein.
Kaufvertrag (empfohlen, auch privat)
Ein kurzer schriftlicher Vertrag erleichtert spätere Nachweise zu Herkunft und Eigentum. Empfohlene Inhalte:
- Daten von Käufer und Verkäufer
- Tiereigenschaften (Art, Rasse/Mix, Farbe, Geburtsdatum, Chipnummer)
- Preis, Datum und Ort der Übergabe
- Bestätigung, dass das Tier nicht gestohlen ist und die Herkunft bekannt ist
Gewerblicher Handel
- Genehmigungen: Wer Tiere gewerblich verkauft oder transportiert, benötigt entsprechende Registrierungen und Genehmigungen nach EU-Transportrecht.
- Tierschutzstandards: Transport und Haltung müssen den EU-Vorschriften entsprechen.
Strafen für illegalen Tierhandel in Tschechien
Die tschechische Veterinärbehörde (SVS) kontrolliert regelmäßig Zuchten und Tierverkäufe. Verstöße gegen Tierschutz-, Kennzeichnungs- oder Transportvorschriften können empfindliche Konsequenzen haben.
- Verkauf ungechipter Hunde: Bußgelder
- Abgabe von Welpen unter 8 Wochen: Ordnungswidrigkeit
- Schlechte Haltung oder kranke Tiere: Bußgeld oder Tierentzug
- Gewerblicher Handel ohne Genehmigung: hohe Strafen + mögliche Beschlagnahmung der Tiere
Checkliste: Tiere kaufen/verkaufen in Tschechien
1. Grundregeln
- Tiere dürfen nicht misshandelt, vernachlässigt oder ausgesetzt werden (Tierschutzgesetz / Animal Welfare Act).
- Halter:innen müssen Futter, Wasser, sicheren Platz, Bewegung und tierärztliche Versorgung gewährleisten. Wenn ein Tier krank/unterernährt wirkt oder die Haltung offensichtlich schlecht ist: Finger weg / ggf. melden.
- Verkauf auf der Straße oder an öffentlichen Orten ist unzulässig (z.B. „Kofferraumverkauf“ von Hunden/Katzen vermeiden).
2. Pflicht-Kennzeichnung & Registrierung (Hund)
- Alle Hunde in Tschechien müssen seit 2020 verpflichtend mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (spätestens ab 6 Monaten). Ein ungechippter Hund gilt rechtlich als nicht korrekt gegen Tollwut geimpft.
- Für Reisen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis mit eingetragener Chipnummer und gültiger Tollwutimpfung Pflicht.
- Nach dem Chippen sollte der Hund in einer Datenbank registriert werden (z.B. tschechische Mikrochip-Register). Wichtig: Chip allein reicht nicht – der Chip muss mit Halter:in verknüpft sein.
- Zusätzlich müssen Hunde bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden (Hundesteuer / Registrierung); dort erhält man meist eine Hundemarke.
- Beim Kauf unbedingt verlangen:
- Chipnummer (Aufkleber oder Eintrag im Heimtierausweis / Impfpass)
- Nachweis, dass der Chip registriert ist (z.B. Ausdruck/Screenshot aus dem Register)
- gültige Tollwutimpfung und tierärztlicher Impfpass/Heimtierausweis
- Beim Verkauf: gemeinsam mit dem neuen Halter:
- Änderung der Halterdaten im Mikrochip-Register veranlassen
- Hund bei der Gemeinde ab- bzw. ummelden (Hundesteuer)
- Impfpass/Heimtierausweis vollständig und korrekt übergeben
Welche Strafen gibt es für den illegalen Tierhandel?
In Tschechien wird „illegaler Tierhandel“ über mehrere Rechtsbereiche sanktioniert – vor allem über das tschechische Tierschutzgesetz (Zákon na ochranu zvířat proti týrání), das Tierseuchen- und Gesundheitsrecht sowie kommunale Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden.
Der Verkauf oder die Abgabe von Hunden ohne Mikrochip oder mit fehlender/ungenügender Dokumentation(z. B. fehlender oder ungültiger Tollwutimpfung, fehlender EU-Heimtierausweis, fehlende Registrierung der Chipnummer) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Verstoß können Bußgelder von mehreren Tausend bis zu 50.000 Kč verhängt werden; bei gewerbsmäßigen oder wiederholten Verstößen auch mehr.
Kommen weitere Verstöße hinzu, etwa mangelhafte Versorgung, schlechte oder gesundheitsgefährdende Haltungsbedingungen, überbelegte Zuchten, fehlende tierärztliche Versorgung oder Transportverstöße, greift das Tierschutzgesetz. Hier können deutlich höhere Bußgelder verhängt werden, in schweren Fällen auch ein Verbot, Tiere zu halten oder zu züchten.
Zusammengefasst gilt: Fehlende Kennzeichnung/Registrierung, unvollständige Papiere, nicht geimpfte oder unter nicht tierschutzgerechten Bedingungen gehaltene Tiere gelten in Tschechien klar als Ordnungswidrigkeit oder bei schweren Fällen als Tierschutzverstoß, der entsprechend sanktioniert wird.
Das DMC-Team wünscht Ihnen eine schöne Reise!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Tieren eine schöne Reise nach Tschechien. Vergessen Sie nicht, sich über die Mautregelungen des Landes zu informieren. Weitere Informationen zur Maut finden Sie in unserem Ratgeber. Wenn Sie sich gerne über die allgemeinen Reiseinformationen oder über die Verkehrsregeln in Tschechien informieren möchten, schauen Sie auch gerne in unseren Ratgeber.
Gerne können Sie auch unseren Routenplaner benutzen, um Ihre Reise besser planen zu können und damit einhergehende Mautprodukte angezeigt zu bekommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail.
FAQ zum reisen, verkaufen und kaufen von Tieren in Tschechien
Die digitale Maut in Tschechien wird über das Kennzeichen des Fahrzeugs abgewickelt. Sie kaufen die Vignette online und wählen dabei den gewünschten Gültigkeitszeitraum aus. Sobald der Kauf abgeschlossen ist, ist das Kennzeichen im System registriert und Sie dürfen die mautpflichtigen Straßen nutzen. Eine physische Vignette zum Aufkleben gibt es nicht mehr. Sie benötigen die digitale Vignette für fast alle Autobahnen und Schnellstraßen des Landes; nur wenige Abschnitte sowie Fahrten innerhalb von Städten sind davon ausgenommen. Da die Kontrolle elektronisch erfolgt, müssen Sie die Bestätigungs-E-Mail oder den Zahlungsnachweis jedoch nicht zwingend mitführen, es kann aber hilfreich sein, ihn griffbereit zu haben.
Ja. Für fast alle Autobahnen in Tschechien ist eine digitale Vignette erforderlich. Motorräder sind ausgenommen. Die Vignette kann online gekauft werden und ist an das Kennzeichen gebunden. Kontrollen erfolgen elektronisch.
Für die Einreise mit Hund oder Katze benötigen Sie einen gültigen EU-Heimtierausweis, eine Tollwutimpfung, die den EU-Vorgaben entspricht, sowie eine Mikrochip-Kennzeichnung. Weitere Impfungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können jedoch aus gesundheitlichen Gründen sinnvoll sein. Diese Unterlagen müssen bei einer Kontrolle jederzeit vorzeigbar sein.
Ja, Tschechien hat einige wichtige Verkehrsregeln, die sich von anderen Ländern unterscheiden können. So gilt ganzjährig die Pflicht, mit Tagfahrlicht oder eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Außerdem herrscht eine strikte 0,0-Promille-Grenze. In den Wintermonaten kann je nach Straßen- und Wetterlage eine Winterausrüstungspflicht bestehen. Geschwindigkeitsbegrenzungen werden häufig und streng kontrolliert, daher lohnt es sich, besonders aufmerksam zu fahren.
Der Kauf und Verkauf von Tieren ist grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen die tierschutz- und seuchenrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem, dass Hunde gechippt sein müssen und über einen gültigen Impfpass verfügen. Auch die Haltungs- und Übergabebedingungen müssen tierschutzgerecht sein. Werden Tiere ohne Kennzeichnung, unvollständige Dokumente oder unter schlechten Bedingungen verkauft, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Sollte Ihr Tier während der Reise erkranken, können Sie in fast allen Regionen Tschechiens Tierärzte oder Tierkliniken aufsuchen. In größeren Städten stehen oft auch Kliniken mit Notdienst zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar sind. Der EU-Heimtierausweis enthält alle wichtigen medizinischen Informationen, sodass der behandelnde Tierarzt sofort weiß, welche Impfungen oder Behandlungen bereits erfolgt sind. Falls Sie eine Tierkrankenversicherung besitzen, können Sie die Rechnung später in der Regel problemlos einreichen.