Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung digitaler Mautprodukte durch die DMC digital Maut Consulting GmbH. Ausstellerin des Mautprodukts in Tschechien ist die Státní fond dopravní infrastruktury, kurz SFDI (nachfolgend „Aussteller“ tituliert). Durch den Erwerb des Mautprodukts entsteht ein unabhängiges Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleistungsnutzer (nachfolgend „Kunde “ tituliert) und dem Aussteller. Für dieses Rechtsverhältnis gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausstellers (https://edalnice.cz/wp-content/uploads/DE_Zahlungsbedingungen.pdf).
(1) Die DMC digital Maut Consulting GmbH (nachfolgend „Dienstleister“ tituliert) ist ein deutsches Dienstleistungsunternehmen mit Sitz an der Hohenstaufenring 62, 50674 Köln. Geschäftsführer ist André Khreiche.
(2) Der Dienstleister stellt dem Kunden unter der URL digitale-vignette-online.cz und europamaut.com eine Online-Buchungsplattform (nachfolgend „Mautshop“ tituliert) zur Verfügung, über welche der Kunde ein Mautprodukt des Ausstellers erwerben kann.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Bestellungen von Kunden über den Mautshop. Andere als diese AGB finden für die Inanspruchnahme der Dienstleistung keine Anwendung. Soweit zwischen dem Dienstleister und dem Kunden individualvertragliche Abreden getroffen wurden, sind diese zu priorisieren.
(1) Die Darstellung der Mautprodukte im Mautshop des Dienstleisters stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot, d.h. eine Bestellung, abzugeben. Im Rahmen des Bestellprozesses muss der Kunde das gewünschte Mautprodukt, den gewünschten Gültigkeitszeitraum, Fahrzeugtyp sowie mehrfach das Kennzeichen eingeben und eine Zahlart auswählen. Erst mit dem Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde das Angebot ab .
(2) Der Dienstleister nimmt das Angebot mit der Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung an.
(1) Die angebotene Dienstleistung umfasst die Vermittlung und Abwicklung der Registrierung des Mautprodukts.
(2) Nach Abgabe der Bestellung durch den Kunden und Eingang der Zahlung beim Dienstleister wird das Kennzeichen mitsamt dem ausgewählten Mautprodukt, Gültigkeitszeitraum und Fahrzeugtyp im System des Ausstellers zugunsten des Kunden registriert. Der Dienstleister übernimmt zudem die Begleichung der Gebühren des bestellten Mautprodukts beim Aussteller. Dem Kunden werden auf Anfrage die Dokumente (Rechnung und Registrierungsbestätigung) des Ausstellers zur Verfügung gestellt.
(3) Die Registrierung erfolgt bei Produkten ohne Storno-Schutz in der Regel innerhalb weniger Minuten und ohne Wartefristen. Die Registrierung innerhalb weniger Minuten kann dabei aufgrund zahlreicher (äußerer) Einflussfaktoren nicht immer garantiert werden.
Für die Bereitstellung des Mautshops, die Vermittlung und Abwicklung der Registrierung stellt der Dienstleister dem Kunden ein Serviceentgelt (bzw. beim 10-Tages-Vignetten Flatrate-Vertrag eine Flatrategebühr) in Rechnung. Die Höhe des Serviceentgelts (bzw. der Flatrategebühr) ist dabei von dem gewählten Mautprodukt abhängig und wird dem Kunden im Bestellprozess sowie in den Verbraucherinformationen offengelegt.
(1) Die Registrierung wird dem Kunden mit dem Erhalt einer Registrierungsbestätigung bestätigt. Erst dann ist die Registrierung abgeschlossen, die Leistungspflichten des Dienstleisters erfüllt und der Kunde Inhaber des im Bestellprozess individuell zusammengestellten Mautprodukts.
(2) Der Erwerb des Mautprodukts begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Aussteller. Ansprüche des Kunden, die sich aus dem Mautprodukt selbst ergeben, können nur gegenüber dem Aussteller und nicht gegenüber dem Dienstleister, der ausschließlich die Vermittlung und Abwicklung der Registrierung sicherstellt, geltend gemacht werden. Auf die AGB des Ausstellers (https://edalnice.cz/wp-content/uploads/DE_Zahlungsbedingungen.pdf) wird hingewiesen.
(3) Sollte der Kunde ohne Erhalt der Registrierungsbestätigung mautpflichtige Straßen befahren oder nach Erhalt der Registrierungsbestätigung mautpflichtige Straßen befahren, welche durch das ausgewählte Mautprodukt nicht abgedeckt sind, und aus diesem Grund eine oder mehrere Strafen für eine gegebenenfalls unberechtigte Nutzung von mautpflichtigen Straßen erhalten, können und werden die jeweiligen Strafen vom Dienstleister nicht übernommen.
(4) Im Falle des Nichterhalts der Registrierungsbestätigung verpflichtet sich der Dienstleistungsnutzer den Kundensupport zu kontaktieren.
(1) Der Kunde ist für die korrekte Angabe der Daten im Bestellprozess, insbesondere der Auswahl des Mautprodukts, des Gültigkeitszeitraums und des Fahrzeugtyps sowie der Eingabe des Kennzeichens, verantwortlich. Eine Falschangabe liegt nicht in der Verantwortung des Dienstleisters.
(2) Zur Verhinderung einer versehentlichen Falschangabe muss der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges mehrfach das Kennzeichen eingeben. Vor Bestellabschluss muss der Kunde die Korrektheit der Kennzeichen innerhalb von 15 Minuten nochmal aktiv bestätigen. Sollten die Kennzeichen nicht korrekt sein, kann der Kunde eine Änderung vornehmen. Sollte die Bestätigung bzw. ggf. eine Änderung der Kennzeichen seitens des Kunden nicht innerhalb von 15 Minuten durchgeführt werden, werden die zuvor vom Kunden angegeben Kennzeichen i.d.R. vom System bestätigt und die Registrierung wird durchgeführt. Einen Anspruch auf die automatische Kennzeichenbestätigung besteht nicht.
(3) Kommt es trotz zuvor genannter Maßnahmen zur Verhinderung einer Falscheingabe eines Kennzeichens zu einer solchen Falscheingabe, kann das Kennzeichen nur noch im Rahmen der von dem Aussteller genannten Voraussetzungen geändert werden.
(4) Sollte die Zahlung oder Kennzeichenbestätigung an einem späteren Tag als dem gewählten Startdatum des Produktes erfolgen, erfolgt die Durchführung der Dienstleistung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Dem Kunden ist dabei bewusst, dass eine Registrierung seiner Kennzeichen nicht für die Vergangenheit stattfinden kann.
(1) Alle im Mautshop des Dienstleisters angegebenen Preise für die jeweiligen Mautprodukte bilden Bruttopreise in Euro ab, die mit Vertragsschluss durch den Kunden zu entrichten sind.
(2) Bei dem 10-Tages-Vignetten Flatrate-Vertrag, der über das Portal europamaut.com abgeschlossen wurde, ist die monatliche Flatrate-Gebühr für den laufenden Monat bei Vertragsschluss und für die Folgemonate jeweils monatlich am selben Kalendertag zu entrichten.
(3) Die Preise für die jeweiligen Mautprodukte setzen sich aus den festgelegten Gebühren der Mautprodukte des Ausstellers und dem Serviceentgelt des Dienstleisters zusammen. Die Zusammensetzung des Gesamtpreises wird dem Kunden in den Verbraucherinformationen, dessen Kenntnisnahme durch das Anklicken einer Opt-In-Checkbox vor Abschluss des Bestellprozesses bestätigen muss, genannt.
(4) Der Preis für den 10-Tages-Vignetten Flatrate-Vertrag setzt sich aus einer monatlichen Flatrategebühr des Dienstleisters zusammen. Die Zusammensetzung der monatlichen Flatrategebühr wird dem Kunden in der Kostenübersicht zum Produkt angezeigt. Während einer Pause tritt an die Stelle der Flatrategebühr die Pausengebühr nach Ziffer 10a; gebuchte Zusatzoptionen werden nach Ziffer 10b zusätzlich berechnet.
(5) Umsatzsteuerliche Behandlung der Flatrate: Da der Flatrate-Vertrag dem Kunden Zugriff auf Mautprodukte für mehrere Länder gewährt und bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, welche Länder der Kunde tatsächlich nutzen wird, weist der Dienstleister den monatlichen Flatrate-Betrag auf der Rechnung in zwei Positionen aus: einen Anteil „Vignetten Flatrate Österreich" (österreichische Umsatzsteuer, derzeit 20 %) sowie einen Anteil „Europamaut" (deutsche Umsatzsteuer, derzeit 19 %). Die Rechnung weist in diesem Fall sowohl die deutsche als auch die österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Dienstleisters aus. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Kunden, unabhängig davon, über welches Portal der Flatrate-Vertrag abgeschlossen wurde.
(1) Bei der Bestellung des 10-Tages-Vignetten-Flatrate-Vertrages gibt der Kunde den Startzeitpunkt der ersten digitalen 10-Tages-Vignette an. Nach Bezahlung der ersten Gebühr wird die erste Vignette innerhalb weniger Minuten eingerichtet. Folge-Vignetten können vom Kunden jeweils innerhalb von 7 Tagen vor dem jeweiligen Gültigkeitsbeginn und nach Auswahl des gewünschten Startdatums aktiviert werden.
(2) Der Flatrate-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Je nach dem im Bestellprozess angezeigten Angebot hat der Flatrate-Vertrag entweder keine Mindestvertragslaufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von drei (3) oder von sechs (6) Monaten ab Vertragsschluss. Welche Mindestvertragslaufzeit für den jeweiligen Vertrag gilt, wird dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung im Bestellprozess mitgeteilt und bleibt für die Dauer dieses Vertrags unverändert, vorbehaltlich einer Verlängerung nach Ziffer 10a Abs. 8. Das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe Ziffer 11) sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
(3) Der Kunde kann den Flatrate-Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 28 Tagen zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums elektronisch auf der Flatrate-Verwaltungsseite oder in der App kündigen. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, kann die Kündigung auch während der Mindestvertragslaufzeit erklärt werden; sie wird jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Ohne Kündigung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
(1) Beim Flatrate-Vertrag ist der Dienstleister berechtigt, die Flatrategebühr der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen auf Basis von § 315 BGB. Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Gesamtkosten erhöht oder verringert haben. Der Kunde wird über eine geplante Preisanpassung mindestens acht Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich informiert.
(2) Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Technik, Kosten für die Kundenbetreuung, Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten und Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen).
(3) Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Flatrate-Vertrag mit einer Frist von vier Wochen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder elektronisch auf der Flatrate-Verwaltungsseite oder in der App zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auch während einer nach Ziffer 9 Absatz 2 vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
(1) Der Kunde kann einen laufenden, ungekündigten Flatrate-Vertrag auf der Flatrate-Verwaltungsseite oder in der App pausieren. Das ist nicht möglich, solange eine Zahlung offen ist oder eine Rückbuchung läuft. Nach dem Beenden einer Pause ist ein erneutes Pausieren erst nach der nächsten vollständig bezahlten Abbuchung möglich.
(2) Die Pause beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine gleichzeitig erklärte Kündigung nach Ziffer 9 Abs. 3 wirksam würde, frühestens jedoch mit dem Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Der Beginn wird dem Kunden mitgeteilt und per E-Mail bestätigt. Bis dahin läuft der Flatrate-Vertrag unverändert weiter, und der Kunde kann die geplante Pause zurücknehmen, sofern keine Zahlung offen ist und keine Rückbuchung läuft. Vignetten können bis dahin nur mit einem Gültigkeitsbeginn vor dem Pausenbeginn aktiviert werden.
(3) Während der Pause zahlt der Kunde anstelle der Flatrategebühr eine Pausengebühr. Ihre Höhe wird dem Kunden vor dem Pausieren angezeigt (derzeit 3,90 € je monatlichem Abrechnungszeitraum). Die Pausengebühr ist jeweils zum regulären Abbuchungstermin nach Ziffer 8 Abs. 2 fällig. Gutscheine und Rabatte werden auf die Pausengebühr nicht angerechnet. Befristete Gutscheine und Rabatte laufen während der Pause weiter und gelten nach ihrem Ende nur für ihre verbleibende Laufzeit. Ziffer 10 gilt für die Pausengebühr entsprechend.
(4) Während der Pause kann der Kunde keine Vignetten und keine Streckenmaut aktivieren und keine Zusatzoptionen buchen. Bereits registrierte Mautprodukte bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit gültig. Vorgemerkte, noch nicht registrierte Streckenmaut-Aktivierungen werden zum Beginn der Pause abgebrochen. Eine gebuchte Zusatzoption (Ziffer 10b) ruht während der Pause; für sie fällt in dieser Zeit keine Gebühr an.
(5) Die Pause ist zeitlich nicht begrenzt. Der Kunde kann sie jederzeit auf der Flatrate-Verwaltungsseite oder in der App mit sofortiger Wirkung beenden, sofern keine Zahlung offen ist und keine Rückbuchung läuft. Ab dem Ende der Pause gelten wieder die vor der Pause vereinbarte Flatrategebühr und die Gebühren ruhender Zusatzoptionen. Für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird die anteilige Differenz zur bereits gezahlten Pausengebühr sofort berechnet. Der Abbuchungstag ändert sich nicht.
(6) Preisgarantie: Nach dem Ende der Pause gilt die vor der Pause vereinbarte Flatrategebühr, auch wenn der Dienstleister die Flatrategebühr für neue Verträge zwischenzeitlich erhöht hat. Eine Preisanpassung nach Ziffer 10 bleibt davon unberührt.
(7) Der Kunde kann den Flatrate-Vertrag auch während der Pause nach Ziffer 9 Abs. 3 kündigen. Die Pause läuft dann bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter; bis dahin wird die Pausengebühr berechnet. Wird die Kündigung wegen einer Mindestvertragslaufzeit erst später wirksam, endet die Pause mit der Kündigung, und bis zum Vertragsende gilt wieder die volle Flatrategebühr. Eine geplante, noch nicht begonnene Pause entfällt mit der Kündigung.
(8) Für Pausen, die vor dem 19.10.2026 beantragt wurden, fällt keine Pausengebühr an. Lag eine Pause innerhalb einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit um die Dauer der Pause, abgerundet auf volle Abrechnungszeiträume. Das neue Ende wird dem Kunden mitgeteilt. Beim Beenden einer gebührenfreien Pause wird keine anteilige Gebühr berechnet.
(1) Soweit sie ihm angeboten wird, kann der Kunde zu einem laufenden Flatrate-Vertrag die Zusatzoption „Streckenmaut Österreich“ buchen, im Bestellprozess oder später auf der Flatrate-Verwaltungsseite oder in der App. Nicht buchbar ist sie, solange der Flatrate-Vertrag gekündigt oder pausiert ist, der Beginn einer geplanten Pause unmittelbar bevorsteht, eine Zahlung offen ist oder eine Rückbuchung läuft. Wird sie bei einer geplanten Pause gebucht, ist der volle Preis bei Buchung fällig; ab Pausenbeginn ruht sie. Die Zusatzoption ist ein eigener Vertrag, der an den Flatrate-Vertrag gebunden ist.
(2) Mit der Zusatzoption kann der Kunde für das Kennzeichen des Flatrate-Vertrags Einzelfahrt-Tickets der Streckenmaut des Ausstellers ASFINAG für Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht aktivieren. Umfasst sind die auf der Flatrate-Verwaltungsseite angezeigten Mautstrecken (derzeit A 13 Brenner Autobahn, S 16 Arlberg Schnellstraße, A 10 Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn in Fahrtrichtung Süden sowie A 9 Pyhrn Autobahn mit Gleinalmtunnel und/oder Bosrucktunnel). Der Dienstleister registriert das Ticket im Namen des Kunden beim Aussteller und übernimmt die Streckenmautgebühr vollständig. Für Gültigkeit und Nutzung des Tickets gelten die Bedingungen des Ausstellers. Je Mautstrecke kann jeweils nur ein ungenutztes Ticket bestehen. Eine weitere Aktivierung wird vorgemerkt und registriert, sobald das vorherige Ticket genutzt oder abgelaufen ist; nach 14 Tagen ohne Registrierung verfällt die Vormerkung. Ändert der Aussteller sein Streckenangebot, kann der Dienstleister die angebotenen Mautstrecken entsprechend anpassen.
(3) Der Preis der Zusatzoption wird vor der Buchung angezeigt (derzeit 9,90 € je monatlichem Abrechnungszeitraum). Bei Buchung zu einem bestehenden Flatrate-Vertrag ist der volle Preis sofort fällig, ohne anteilige Berechnung für den laufenden Abrechnungszeitraum; danach ist er jeweils zusammen mit der Flatrategebühr zum regulären Abbuchungstermin fällig. Ziffer 10 gilt entsprechend.
(4) Die Zusatzoption hat keine Mindestvertragslaufzeit. Der Kunde kann sie auf der Flatrate-Verwaltungsseite oder in der App zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen und bis dahin nutzen; bis dahin kann er die Kündigung zurücknehmen. Mit dem Ende des Flatrate-Vertrags endet auch die Zusatzoption. Während einer Pause ruht sie nach Ziffer 10a Abs. 4.
(5) Verbrauchern steht für die Zusatzoption ein eigenes Widerrufsrecht nach Ziffer 11 zu; die Widerrufsfrist beginnt mit der Buchung der Zusatzoption. Der Widerruf kann zusätzlich auf der Flatrate-Verwaltungsseite oder in der App erklärt werden. Er betrifft nur die Zusatzoption; der Flatrate-Vertrag bleibt unverändert bestehen. Bei einem Widerruf wird der für die Zusatzoption gezahlte Betrag vollständig erstattet. Vorgemerkte und noch nicht abgeschlossene Streckenmaut-Aktivierungen werden abgebrochen; bereits registrierte, noch nicht genutzte Tickets bleiben gültig. Das Widerrufsrecht für die Zusatzoption erlischt vorzeitig, sobald ein darüber registriertes Ticket genutzt wurde oder abgelaufen ist, sofern der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Nach einem Widerruf kann die Zusatzoption für denselben Flatrate-Vertrag 30 Tage lang nicht erneut gebucht werden.
Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt, sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
(1) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der DMC digital Maut Consulting GmbH, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln, [email protected] oder [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs: Liegt ein wirksamer Widerruf vor, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten zurückerstatten. Dies gilt nicht für die Kosten, die Ihnen zusätzlich entstanden sind, weil Sie sich für eine andere Art der Lieferung als die von DMC digital Maut Consulting GmbH angebotene günstigste Standardlieferung entschieden haben. Die Erstattung durch DMC digital Maut Consulting GmbH wird unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs und mittels des gleichen Zahlungsmittels, das auch Sie bei der Bezahlung verwendet haben, vorgenommen, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden Ihnen in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(3) Wertersatz: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Die Berechnung des Wertersatzes erfolgt unter Anwendung der Bankenmethode (jeder Monat wird mit 30 Tagen, jedes Jahr mit 360 Tagen berechnet) anteilsmäßig, bezogen auf den Preis der Dienstleistung und die vergangene Zeitspanne der Gültigkeit.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
(3a) Besonderer Hinweis zur Zusatzoption Streckenmaut Österreich: Für die Zusatzoption beginnt die Widerrufsfrist mit ihrer Buchung. Ein Widerruf der Zusatzoption lässt den Flatrate-Vertrag unberührt. Ihr Widerrufsrecht für die Zusatzoption erlischt vorzeitig, sobald ein darüber registriertes Streckenmaut-Ticket genutzt wurde oder abgelaufen ist, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Bei einem Widerruf der Zusatzoption erstatten wir den gezahlten Betrag vollständig; Wertersatz verlangen wir dafür nicht.
(4) Muster-Widerrufsformular: Die Verwendung eines Muster-Widerrufsformulars ist nicht vorgeschrieben. Wenn Sie den Vertrag mittels dieses Formulars widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Fa. DMC digital Maut Consulting GmbH, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Bestellnummer*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)–
Name des Dienstleistungsnutzers
Anschrift des Dienstleistungsnutzers
Unterschrift des Dienstleistungsnutzers (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Im Falle einer nicht berechtigten Rückbuchung seitens des Dienstleistungsnutzers, zum Beispiel durch das Eröffnen eines Konfliktfalls beim Zahlungsanbieter, bekommt der Dienstleistungsnutzer eine Mahnung, die die folgenden Gebühren der jeweiligen Zahlungsanbieter enthält: Mollie (beinhaltet die Zahlungsanbieter Giropay, Sofortüberweisung, iDEAL, EPS, Überweisung, Klarna) 5€, Stripe (Kreditkarte) 20€, Paypal 14€.
(1) Sollte der Kunde als Gültigkeitsstart seines Mautproduktes nicht den Tag wählen, an dem die Registrierung durch ihn beauftragt wird, sondern ein Datum in der Zukunft, hat der Kunde durch das Anklicken einer nicht vorausgewählten Checkbox die Möglichkeit einen "Storno-Schutz" zum Mautprodukt hinzuzufügen. Der "Storno-Schutz" beinhaltet bis 30 Minuten vor Gültigkeitsbeginn die Möglichkeit zur Stornierung des Mautproduktes.
(2) Für ausgewählte Produkte ist der Storno-Schutz immer inklusive. In diesem Fall beinhaltet der Storno-Schutz die Möglichkeit der Stornierung bis zum Gültigkeitsende des gewählten Mautproduktes, sofern das Mautprodukt nicht genutzt wurde. Alle Informationen zum "Storno-Schutz" werden dem Kunden unter "www.digitale-vignette-online.cz/storno-schutz-informationen" oder "https://europamaut.com/de/storno-schutz-informationen" zur Verfügung gestellt.
(3) Für Flatrate-Verträge kann der Kunde zu den Mautprodukten keinen Storno-Schutz hinzufügen.
Der Dienstleister behält sich vor, dem Kunden, der erfolgreich ein Mautprodukt registriert hat, kurz vor Gültigkeitsende, sowie ca. 1 Jahr nach Gültigkeitsstart, des registrierten Mautproduktes jeweils eine Erinnerungs-E-Mail zu senden. Darin wird der Kunde informiert, dass er ggf. ein neues Mautprodukt registrieren muss, da davon auszugehen ist, dass der Kunde als Bestandskunde zu diesem Zeitpunkt ein neues Mautprodukt benötigt. Mit dem Akzeptieren der AGB stimmt der Kunde dem Erhalt der beiden Erinnerungsmails ausdrücklich zu. Dem Erhalt der Erinnerungs-E-Mails kann der Kunde im Bestellprozess und jederzeit widersprechen.
(1) Der Dienstleister bietet dem Kunden in seinem Onlineshop die Möglichkeit, einen länderübergreifenden Routenplaner zu nutzen, um mit besonders wenig Aufwand in Erfahrung bringen zu können, welche Mautprodukte in den jeweiligen Ländern benötigt werden. Derzeit werden vom Routenplaner folgende Länder berücksichtigt (Stand 09.09.2026): Österreich, Tschechien, Slowenien, Rumänien, Schweiz, Ungarn, Bulgarien und Slowakei.
(2) Die Ergebnisse des Routenplaners sind dabei ohne Gewähr.
(3) Es steht in der eigenen Verantwortung des Kunden, sich über die benötigten Mautprodukte zu informieren und diese zu erwerben, bevor eine mautpflichtige Straße befahren wird. Insbesondere kann der Dienstleister nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der Kunde, auch aufgrund gegebenenfalls unrichtiger Ergebnisse des Routenplaners, mautpflichtige Straßen ohne ein entsprechendes Mautprodukt befährt und dafür eine Strafe erhält. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweilige Beschilderung an den Straßen zu beachten und bei Hinweisen auf eine Mautpflicht ein entsprechendes Mautprodukt zu kaufen, auch wenn der Routenplaner als Ergebnis für die gefahrene Route kein Mautprodukt angegeben hat.
(1) Für Jahresvignetten besteht für den Kunden im Bestellprozess die Möglichkeit einer automatischen Neuregistrierung nach Ablauf des ausgewählten Produktes.
(2) Dem Kunden wird für die automatische Neuregistrierung ein im Bestellprozess genannter Rabatt auf das zum Zeitpunkt der Neuregistrierung geltende Serviceentgelt gewährt. Die Gebühren für die Jahresvignetten werden nicht durch den Dienstleister bestimmt und können von den Gebühren, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der automatischen Neuregistrierung galten, abweichen.
(3) Mit Auswahl der automatischen Neuregistrierung und des Bestellabschlusses stimmt der Kunde der Abbuchung des, ggf. veränderten, Gesamtpreises, welcher sich aus Serviceentgelt und der Gebühr der Jahresvignette zusammensetzt, zu. Der Dienstleister wird innerhalb von 30 Tagen vor Gültigkeitsstart des zu verlängernden Mautprodukts eine neue Bestellung anlegen und den ggf. veränderte Produktpreis beim Kunden abbuchen. Der Kunde erhält über das Anlegen der Bestellung eine E-Mail-Benachrichtigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, in der der Kunde auch über den ggf. veränderten Gesamtpreis informiert wird.
(4) Die finale Registrierung erfolgt in der Regel vor Gültigkeitsstart des verlängerten Mautprodukts. Der genaue Zeitpunkt der finalen Registrierung ist dem Dienstleister vorbehalten. Der Kunde erhält als Nachweis der erfolgten Neuregistrierung eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde Inhaber des verlängerten Mautprodukts. Der Kunde verpflichtet sich den Kundensupport für den Fall zu kontaktieren, dass er keine Registrierungsbestätigung erhält. Vor der Neuregistrierung hat der Kunde noch die Möglichkeit seine Kennzeichen zu ändern.
(5) Die Registrierung erfolgt bei derartigen automatischen Verlängerungen ohne erneute Kennzeichenbestätigung. Der Kunde hat jederzeit vor Anlegen der neuen Bestellung (frühestens 30 Tage vor Gültigkeitsstart des zu verlängernden Mautproduktes) durch den Dienstleister die Möglichkeit per Mausklick auf "Automatische Verlängerung stornieren" die automatische Verlängerung seines Mautproduktes in seiner Bestellübersicht zu stornieren.
(6) Eine Stornierung der neuen Bestellung wird dem Kunden noch bis 14 Tage nach Benachrichtigung über das Anlegen der neuen Bestellung per E-Mail gewährt, sofern sich der Gesamtpreis zum Vorjahr verändert hat. Sollte sich der Gesamtpreis nicht geändert haben, ist eine Stornierung nach Anlegen der neuen Bestellung (frühestens 30 Tage vor Gültigkeitsstart des zu verlängernden Mautproduktes) nicht mehr möglich. Nach Erhalt der Registrierungsbestätigung kann eine Bestellung nicht mehr storniert werden.
(7) Bei Erhöhungen der Preise für Mautprodukte durch den Aussteller ist der Dienstleister auch nach Anlegen der neuen Bestellung noch dazu berechtigt, den Betrag, um den sich das Mautprodukt erhöht hat, nachträglich einzufordern. Sollte die Nachzahlung in diesem Fall vom Kunden nicht durchgeführt werden, besteht für den Dienstleistungsnutzer kein Anspruch auf die Neuregistrierung seiner Kennzeichen.
(1) Der Dienstleister behält sich vor, Verdachtsmomenten im Hinblick auf Betrug oder das Erschleichen von Leistungen nachzugehen und diese strafrechtlich zur Anzeige zu bringen. Ebenso behält sich der Dienstleister vor, zivilrechtliche Maßnahmen in die Wege zu leiten, so etwa die Rückforderung eines gegebenenfalls zunächst gewährten Wertersatzes. Daneben ist der Dienstleister berechtigt, den Kunden in diesen Fällen von der Inanspruchnahme künftiger Dienstleistungen auszuschließen.
(2) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet an einem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen und ist dazu auch nicht bereit. Gesetzlich sind wir aber verpflichtet auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851 / 795 79 40, Fax: 07851 / 795 79 41, E-Mail: [email protected], Webseite: https://www.verbraucher-schlichter.de/start
Unter www.ec.europa.eu/consumers/odr stellt die Europäische Kommission zudem eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.
(3) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dienstleister findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ausgeschlossen ist die Anwendung des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Davon nicht betroffen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde als Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(4) Für alle Rechte, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dienstleister ergeben, ist Gerichtsstand der Hauptsitz des Dienstleisters. Anders verhält es sich, wenn der Kunde Verbraucher ist. Dann ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Kunden. Auch bei einem Verbraucher kann der Gerichtsstand ausnahmsweise der Hauptsitz des Dienstleisters sein, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(5) Bei Teilunwirksamkeit der vorgenannten AGB gelten der geschlossene Vertrag zwischen Kunden und Dienstleister sowie die verbleibenden AGB weiter. Die unwirksamen Regelungen werden dann entsprechend durch gesetzliche Regelungen ersetzt, die den ursprünglichen Regeln inhaltlich am nächsten kommen. Dieses findet zugleich Anwendung auf ggf. bestehende ungeklärte Vertragsaspekte.
Stand: 20.10.2026